Voraussetzungen

Wann kann man Zähne aufhellen und wann sollte man es besser sein lassen?

Ist eine Vorbehandlung erforderlich?

Vor dem Bleaching untersuchen die Ärzte unserer Praxis Zähne und Zahnfleischauf Karies, die Intaktheit von Füllungen und Zahnersatz, anderweitige mögliche
Schäden, den Zustand des Zahnfleisches und etwaige Entzündungsherde. Stellenwir in diesen Bereichen Probleme fest, müssen diese zunächst fachgerecht
beseitigt werden. Andernfalls könnte das Bleachingmittel eindringen und amZahnfleisch, an der Zahnwurzel oder im Inneren des Zahnes bis hin zum Nerv
weitere Schäden verursachen.

Dies ist einer der Hauptgründe, weshalb Sie für eine Aufhellung immer einen kompetenten Zahnmediziner aufsuchen sollten, statt sich willkürlich mit Mitteln
aus dem Handel selbst ans Werk zu machen. Das Risiko von Folgeschäden ist zu hoch. Ebenso ist eine professionelle Zahnreinigung vorab notwendig, da Beläge
entfernt werden müssen, damit das Bleachinggel seine Wirkung entfalten kann. Das Ergebnis würde sonst nicht wie gewünscht, sondern unregelmäßig ausfallen. Einfaches Beispiel: Ein verschmutztes Auto kann man nicht polieren.

Was ist bei Zahnersatz zu beachten?

Vorhandener Zahnersatz wie Kronen und Brücken stellen bei dem Vorgang der Zahnaufhellung an sich kein Problem dar, sofern sie intakt sind und das
Bleachinggel nicht durch kleinste Lücken zum Inneren des Zahns gelangen kann. Problematischer ist die Farbe des Zahnersatzes, denn das Bleachingmittel wirkt nur in Verbindung mit dem natürlichen Zahnschmelz. Es besteht daher die Möglichkeit, dass Ihre eigenen Zähne nach dem Bleaching schön hell sind, während sich der Zahnersatz nun dunkler abhebt.

Unser Tipp: Ist Zahnersatz erforderlich, überlegen Sie vorab, ob Sie die anstehenden Untersuchungen und Maßnahmen mit einer Erneuerung der alten Kronen verbinden. Das nimmt etwas mehr Zeit in Anspruch und es fallen zusätzliche Kosten an, dafür profitieren Sie nachhaltig und langfristig von dem Ergebnis:

Kronen und Brücken werden farblich stets auf Ihre Zähne abgestimmt. Erfolgt dies nach einer Aufhellung, gehen Sie mit einem strahlenden Lächeln aus der Behandlung. Verfärben sich Ihre Zähne im Laufe der Zeit wieder und es erfolgt eine weitere Aufhellung, erhalten Ihre Zähne erneut etwa die Farbe des Zahnersatzes. Im umgekehrten Fall wird der Zahnersatz auf die dunklere Zahnfarbe abgestimmt und jede Aufhellung im Anschluss führt im Bereich der Krone oder Brücke zu Unregelmäßigkeiten – die Verfärbungen an Ihren eigenen Zähnen verschwinden und der Zahnersatz bleibt als dunklerer Bereich
zurück.

Ist Ihre Mitwirkung erforderlich?

Das Bleaching in unserer Praxis übernehmen die Fachkräfte – hier sind Sie in der passiven Rolle. Im Anschluss können Sie jedoch etwas tun, um gleiterscheinungen möglichst auszuschließen oder zu mindern: Auf säurehaltige Nahrungsmittel und Getränke wie Zitrusfrüchte, Äpfel, Säfte, Essig und ähnliches sollten Sie mindestens 24 Stunden im Anschluss an die Behandlung verzichten, damit sich Zähne und Zahnfleisch beruhigen können. Reagieren Ihre Zähne auf Kälte oder anderweitig empfindlich, lindern Sie dies mit einem fluoridhaltigen Gel aus der Apotheke oder einer ebensolchen Zahnpasta.

Gibt es Gründe, die gegen ein Bleaching sprechen?

Bei Kindern und Jugendlichen ist der Entwicklungsprozess des Zahnbeins (der Kern des Zahnes) und der Zahnhälse noch nicht abgeschlossen. Vor Vollendung des 18. Lebensjahres sollte daher keine Aufhellung erfolgen. Schwangere und stillende Mütter verzichten idealerweise ebenfalls darauf. Das Bleachinggel
wirkt nicht bei Zahnersatz, sondern nur bei Ihren natürlichen Zähnen. Kronen und Brücken bleiben daher gegebenenfalls als dunklere Zahnbereiche zurück –
hier hilft nur eine farblich abgestimmte Anpassung des Zahnersatzes.

Haben Sie empfindliche Zahnhälse, reagieren Sie vermutlich sensibel auf das Bleaching – die Empfindlichkeit steigt. Eine Aufhellung ist dennoch möglich,
indem ein Gel mit sanfterer Wirkung verwendet wird. Die Anwendung dauert dadurch länger, reizt aber die Zahnhälse nicht.

 


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